Teilnahmebedingungen für alle ausgetragenen Bewerbe

1. Teilnahmebedingungen für Gemeinden:

Die anmeldende Gemeinde trägt dafür Sorge, dass die Anmeldeformulare ihrer TeilnehmerInnen des Einzelbewerbes unterzeichnet und für mindestes ein Jahr verwahrt werden.
Für die Bewertung des öffentlichen Bewerbes bitten wir die Gemeinden um Informationen welche Gebäude einem Fotografierverbot unterliegen. Sollten wir diesbezüglich keine Informationen erhalten, gehen die von uns gefertigten Fotos unentgeltlich in das Nutzungsrecht des Bewerbes über. Gegebenenfalls müssen weitere betroffene Rechte wie das der abgebildeten Personen, Handelsmarken, Vereinbarung zur Nutzung der Fotoaufnahmen von Kunstwerken, Bauwerken u. a. von den Gemeinden für den vorgesehenen Nutzungszweck eigenverantwortlich abgeklärt und eingeholt werden.

1.b Teilnahmebedingungen für Fotobewerb:

Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklären Sie sich mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Teilnehmer/innen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation einen Vorteil verschaffen wollen, werden von der Teilnahme ausgeschlossen.

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit ständigem Wohnsitz in Österreich, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Eine Teilnahme ist pro Person nur einmal möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist keine Barablöse möglich. Der Gewinn ist nicht auf Dritte übertragbar.

Mit dem Hochladen vom Bildmaterial versichern Sie, dass sie die Urheberrechte des Bildes/Fotos besitzen und mit der Aufnahme keine Rechte Dritter verletzt haben. Gegebenenfalls müssen weitere betroffene Rechte wie das der abgebildeten Personen, Handelsmarken, Vereinbarung zur Nutzung der Fotoaufnahmen von Kunstwerken, Bauwerken u. a. von dem Urheber der Aufnahmen für den vorgesehenen Nutzungszweck eigenverantwortlich abgeklärt und eingeholt werden.

Soziale Medien: Mit dem Zusenden des Fotos/Bildes erklärt sich der/die Teilnehmer/in damit einverstanden, dass das Foto/Bild auf der Zeitleiste sowie im Facebook/Instagram-Fotoalbum der Homepage www.blumenland.at oder www.flora-blumenschmuck.at unter Nennung des Namens der/s Teilnehmers/in veröffentlicht wird. Dem Teilnehmer/in ist bekannt, dass gepostete Fotos/Bilder bzw. eingestellte Texte auch über die Website und die Kanäle der Sozialen Medien des Landesblumenschmucks veröffentlicht werden können und somit durch Dritte in sozialen Medien diskutiert und verlinkt werden dürfen.

2. Anmeldeformular Einzelbewerb Detailinformation:

Zweck des Bewerbes: Unter den angemeldeten TeilnehmerInnen werden die schönsten Objekte prämiert und somit in Wort und Bild einer breiten Öffentlichkeit präsentiert (Presse, Homepage, Siegerzeitschrift, Sozialen Netzwerken, weitere Medien) Um eine Bewertung zu ermöglichen ist es unumgänglich, dass hierfür die Jury das Grundstück oder das Objekt betreten kann.

3. Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung Blumenschmuckbewerb „Die Flora“ für die Teilnehmer im Bewerb

Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten elektronisch erfasst und zum Zwecke der Auswertung im Rahmen des Blumenschmuckbewerbes weiterverarbeitet werden dürfen. Ebenso erkläre ich mich einverstanden, dass die Bildrechte für Fotos, die im Zusammenhang mit dem Blumenschmuckbewerb erstellt wurden, in das Eigentum des Blumenschmuckbewerb übergehen und für mediale Zwecke verwendet werden dürfen.

4. Nutzungsrechte für Bild- und/oder Filmmaterial

Durch das Hochladen von Bildern/Videos räume ich dem Blumenschmuckbewerb das ausschließliche Recht ein, das Bild-/Filmmaterial vergütungsfrei in körperlicher (Abdruck in Printmedien) und unkörperlicher Form (Onlineprodukte wie der elektronische Newsletter, sozialen Plattformen, z.B. Facebook-Auftritt) zu verwerten, insbesondere auch öffentlich zugänglich zu machen. Dies beinhaltet auch das Recht des Blumenschmuckbewerbes, Medienpartnern im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit einfache Nutzungsrechte an dem Bild- und Filmmaterial einzuräumen (d.h. Fotos dürfen z.B. den Zeitungen zum Abdruck zur Verfügung gestellt werden).

Gegebenenfalls müssen weitere betroffene Rechte wie das der abgebildeten Personen, Handelsmarken, Vereinbarung zur Nutzung der Fotoaufnahmen von Kunstwerken, Bauwerken u. a. von dem Urheber der Aufnahmen für den vorgesehenen Nutzungszweck eigenverantwortlich abgeklärt und eingeholt werden.

Der Blumenschmuckbewerb ist befugt, das Bild- und/oder Filmmaterial für die Verwertung zu bearbeiten (z.B. Herstellung von Ausschnitten oder Montagen) und zu verändern (fototechnische oder computergestützte Nachbearbeitung).
Meine Namensnennung und die Namensnennung von Mitwirkenden im Zusammenhang mit der Verwertung des Bild- und Filmmaterials steht im Ermessen des Blumenschmuckbewerbes.

Ich verzichte auf Honorarzahlungen in jeglicher Form und erhebe keinerlei Ansprüche und gebe die Einwilligung, dass von meiner Person Fotos und/oder Filmaufnahmen - einschließlich Tonaufnahmen- (Bild- und/oder Filmmaterial) beifolgenden Anlass /folgender Veranstaltung angefertigt werden dürfen. Das erstellte Bild- und/oder Filmmaterial darf zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt verwertet werden.